Bei der Planung der B 31 West zwischen Breisach und Gottenheim (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) hat das Regierungspräsidium Freiburg Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, lokale Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerinitiativen über den aktuellen Stand informiert. Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer: „Es geht weiter mit der Planung der B 31 West. Nach dem Abschluss der Grundlagenermittlung hat sich gezeigt, dass auch die Hochspannungstrasse aus naturschutzfachlicher Sicht möglich ist. Auch die vom Landesnaturschutzverband (LNV) ins Spiel gebrachte Tuniberg-Randtrasse wird in die weiteren Prüfungen einbezogen werden. Das heißt, wir werden 2018 insgesamt fünf Varianten (drei Hauptvarianten und zwei Untervarianten) vertieft untersuchen, um daraus schließlich die Beste zu bestimmen. Uns ist ein fortlaufender Austausch mit den politischen Vertreterinnen und Vertretern der Region sehr wichtig, um das weitere Vorgehen gut abzustimmen. Im zweiten Halbjahr 2018 werden wir auf der Grundlage erster Ergebnisse die Varianten soweit planerisch festgelegt haben, dass wir sie in einer Veranstaltung öffentlich vorstellen und auch Anregungen aus der Bevölkerung entgegen nehmen können.“
Nach der Wiederaufnahme der Planungen Ende 2015 wurden umfangreiche Grundlagenuntersuchungen für Natur- und Artenschutz sowie Verkehr aktualisiert. Das neue Verkehrsgutachten lag im Juli 2017 vor (wir haben bereits ausführlich über die Ergebnisse berichtet).
Welche weiteren Fortschritte hat es seit dem letzten politischen Termin im Februar 2017 gegeben? Es waren ergänzende faunistische Untersuchungen für die Hochspannungstrasse im westlichen Bereich zwischen Breisach und Merdingen vorzunehmen. Diese sind abgeschlossen und wurden am vergangenen Freitag bei einem Fachtermin mit den Naturschutzverbänden sowie den Behörden erörtert.
Ergänzend wird die kürzlich vom Landesnaturschutzverband (LNV) vorgeschlagene sogenannte Tuniberg-Randtrasse, die das Wasenweiler Ried am Rande durchfährt, als fünfte Variante einbezogen werden. Hierzu müssen nun noch fehlende Naturschutzdaten erhoben werden, um sie auf den gleichen Planungsstand zu bringen wie die bereits untersuchten Trassenvarianten.
Da bislang bei keiner der fünf Varianten aus naturschutzfachlicher Sicht ein K.o.-Kriterium festgestellt worden ist, geht es nun mit vertieften Untersuchungen rund um festgelegte fachliche Kriterien wie beispielsweise Lärmschutz oder Auswirkungen auf die Landwirtschaft bis hin zum Boden- und Artenschutz weiter. Bei der Erarbeitung ist eine Abstimmung mit der Raumschaft vorgesehen. Diese Inhalte müssen vor einer Variantenentscheidung gründlich ermittelt, gewichtet und gegeneinander abgewogen werden. Um die Öffentlichkeit über die vorliegenden Varianten vor einer Entscheidung zu informieren, plant das Regierungspräsidium Freiburg eine öffentliche Veranstaltung – nach heutigem Stand im zweiten Halbjahr 2018.