Neues Waffengesetz lässt vorübergehend Amnestie zu

Besitzer von unerlaubten und nicht angemeldeten Waffen und Munition können diese bis zum 1. Juli 2018 straffrei bei der zuständigen Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle abgeben, ohne mit einem Straf- oder Bußgeldverfahren rechnen zu müssen. Das in diesem Monat neu in Kraft getretene Waffengesetz lässt diese Amnestieregelung für alle illegale Waffen und Munition zu, die bis zum 6. Juli 2017 unerlaubt in den Besitz von Personen gelangt sind.

Zuständige Waffenbehörde für Waffenbesitzer im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist je nach Wohnsitz das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald oder der Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler. Die Behörde weist darauf hin, dass die Waffen nur in ungeladenem Zustand und nicht zugriffsbereit transportiert werden dürfen. Zudem ist die Munition in einem verschlossenen Behältnis zu befördern. Bei der Abgabe der Waffen und Munition wird keine Gebühr erhoben. Weitere Informationen erteilt der Fachbereich Ordnungsrecht und Ordnungswidrigkeiten des Landratsamtes unter der Telefonnummer 0761 2187-6215.