Auf den zahlreichen Flusskreuzfahrtschiffen auf dem Rhein müssen sich die Passagiere einer aktiven Sicherheitsunterweisung unterziehen. Und dies innerhalb 48 Stunden nach dem Gang über den Steg auf das jeweilige Kreuzfahrtschiff. Das wird dann oft in Breisach praktiziert. Zumindest für alle Überseepassagiere, die in Basel per Flugzeug ankommen und sich dort als Passagier auf ein Kreuzfahrtschiff begeben. Da in Basel die Liegegebühren für die stählernen Riesen weitaus höher sind als in Breisach, wird diese Unterweisung oft nach der Weiterfahrt in der Münsterstadt durchgeführt. Die gesetzliche Zeitspanne reicht dann immer noch aus, um der gesetzlichen Vorschrift durch die Reedereien nachzukommen.

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An Deck der Schiffe werden Schwimmwesten ausgeteilt und die vorwiegend älteren Passagiere müssen sich in die notfalls rettende Kluft zwängen. Gesetz ist eben Gesetz und dem Passagier zum Vorteil, wenn jemals eine Havarie zum Sprung ins kalte Nass des Rheins notwendig sein sollte.  Für die Passagiere und Kapitäne ist dies oft eine unbeliebte Notwendigkeit, aber im Rhein lauern immer wieder latente Gefahren, die dieses Überlebenstraining sinnvoll machen.

Bilder: Elena Snopova