Kürzlich gesehen am Heinrich-Ulmann-Platz in Breisach:  Start, Flug und Landung einer Fotodrohne. Damit und weit darüber hinaus ist die neue Dimension der Drohnen im Luftverkehr auch im Breisgau angekommen. Egal zu welchem Zweck, diese Drohnen oder unbemannten Flugzeuge bewegen sich während dem Flug im Verkehrsluftraum und dies bedarf vielfältiger Anforderungen. Erstens sollte man unbedingt eine Haftpflichtversicherung abschließen, die über die private Haftpflicht hinaus geht. Diese haftet bei Unfällen nicht. Drohnen dürfen ohne besondere Genehmigung nicht über 100 Meter hochsteigen. Insbesondere dürfen sie nur auf Sicht geflogen werden und nicht, wenn sich darunter Menschen befinden. Mit Fotodrohnen sind Persönlichkeitsrechte zu beachten. Über Wohngrundstücken darf grundsätzlich ohne Einverständnis des Eigentümers nicht geflogen werden. Der sogenannte „Drohnenführerschein“ oder anders Flugkundenachweis ist bei Drohnen ab 2 kg Eigengewicht Pflicht. Dies und noch viel mehr muss beachtet werden, wenn Leidenschaft oder Gewerbe den Ausschlag für Flugintervalle geben. Bild/Text: ek