Im Monat April ist die offizielle Zahl an Arbeitslosen im Bezirk der Agentur für Arbeit Freiburg sprunghaft angestiegen. In der Stadt Freiburg und den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen waren zum Stichtag insgesamt 15.270 Frauen und Männer ohne Beschäftigung, 2.281 Personen mehr als einen Monat zuvor. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,6 Punkte auf jetzt 4,1 Prozent. In absoluten Zahlen ist das der größte Anstieg in einem Monat, soweit Aufzeichnungen zur Arbeitsmarktstatistik für den Bezirk vorliegen (Dezember 1951).
„Der Anstieg der Arbeitslosigkeit ist heftig. Aber wir haben es mit einer außergewöhnlichen und historisch beispiellosen Situation zu tun. Angesichts dessen hätte man mit noch mehr Arbeitslosen rechnen können“, sagt der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Freiburg, Christian Ramm. Dass es nicht mehr geworden sind, sei dem Instrument der Kurzarbeit zu verdanken. Die Betriebe haben im März und April 6.498 Anzeigen eingereicht. Die Anzahl der darin genannten Personen: 80.092. „Nie war Kurzarbeit wichtiger als heute. Sie sichert Arbeitnehmern in der Krise Arbeitsplätze und Arbeitgebern nach der Krise einen schnellen Start. Ich freue mich, dass Unternehmen und Beschäftigte solidarisch an einem Strang ziehen. Das war schon zur Finanzkrise 2009 von unschätzbarem Wert“, sagt Ramm.
Vom Personenkreis her besonders betroffen waren Beschäftigte in flexiblen Arbeitsformen wie Zeitarbeitnehmer, befristet Beschäftigte, Werkunternehmer oder Solo-Selbständige. Aus allen Branchen meldeten sich mehr Menschen arbeitslos, vor allem aber aus dem Handel und der Gastronomie. Dass viele Betriebe zum Quartalsbeginn geplante Einstellungen zurückstellten und Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung nicht begannen oder abgebrochen werden mussten, hat den Arbeitsmarkt zusätzlich belastet. „Entlassungen im größeren Stil hat es bislang nicht gegeben. Das ist in diesen Tagen die gute Botschaft“, sagt Ramm. Im kommenden Monat könnte die Zahl der Arbeitslosen noch einmal ansteigen, weil ausgesprochene Kündigungen wegen einzuhaltender Fristen erst im nächsten Statistikmonat wirksam werden.